
 Mai 26th, 2012 

 teltarif.de - Mobilfunknews 
 
			
							
								
Das Amtsgericht Dresden hat in acht Fällen die umstrittene Abfrage von Handydaten am Rande der von Gewalt begleiteten Anti-Nazi-Demonstration vom 19. Februar vergangenen Jahres für rechtmäßig erklärt. Acht Betroffene wollten feststellen lassen, dass Anordnung und Durchführung der Funkzellenabfrage rechtswidrig waren.